Sehr geehrte Jägerinnen und Jäger,
auf Bitten unserer Veterinäramtes darf ich mit folgenden Informationen an Sie herantreten:
- Bei einem Auf der Gemarkung Neckarbischofsheim erlegten Stück Schwarzwild wurde ein positiver Antikörpernachweis auf Brucellose festgestellt
- Bei einem auf der Gemarkung Waibstadt erlegten Stück Schwarzwild wurde ein Positiver Befund auf die Aujeszkysche Krankheit (AK) nachgewiesen
Nachfolgend jeweilige Hinweise unserer Veterinäre mit der Bitte um Beachtung und gerne zur Weiterleitung in Ihrem Bekanntenkreis:
Wichtige Hinweise zum Umgang mit dem Wildschweinfleisch bei positivem Brucellose-Antikörperbefund:
Rohfleisch nicht zum Verzehr geeignet
Rohes Wildschweinfleisch darf nicht verzehrt werden. Es stellt eine gesundheitliche Gefahr dar, da Brucellen und andere Erreger in rohem Fleisch infektiös bleiben können.
Verzehr unter bestimmten Bedingungen möglich
Wildschweinfleisch kann verzehrt werden, wenn keine auffälligen Veränderungen wie einseitige Hodenschwellungen, Gebärmutterentzündungen oder Gelenkentzündungen festgestellt wurden.
Das Fleisch muss vollständig durcherhitzt werden, um Brucellen abzutöten. Diese bleiben in gekühltem oder tiefgefrorenem Fleisch infektiös.
Achtung bei verdächtigen Veränderungen
Bei auffälligen Befunden (z. B. Hodenschwellungen, Gebärmutterentzündungen, Gelenkentzündungen oder kleinknotigen Organveränderungen) sollte ein amtlicher Tierarzt hinzugezogen werden, um die Genusstauglichkeit zu beurteilen.
Verdächtiges Wild sollte nicht weiter zerlegt oder verzehrt werden.
Im vorliegenden Fall liegt bereits ein positiver Antikörpernachweis vor. Die Information erfolgt zur Kenntnisnahme und Beachtung.
Infektionsrisiko
Ein Infektionsrisiko besteht insbesondere:
- beim Aufbrechen und Zerwirken (Kontakt mit Blut, Organen, Knochenmark)
- bei unsachgemäßer Entsorgung von Tierkörpern oder Teilen
- beim Umgang mit Hunden, die an infizierten Kadavern gefressen haben
Hygieneregeln und Schutzmaßnahmen bei der Verarbeitung
- Handschuhe und ggf. Schutzkleidung tragen; direkten Kontakt mit Blut oder Organen vermeiden
- Wunden sofort versorgen und Hände gründlich waschen
- Essen, trinken und rauchen während des Aufbrechens vermeiden
- Werkzeuge und Hände nach Kontakt gründlich reinigen und desinfizieren
- Wildbret nur bei guten Lichtverhältnissen aufbrechen
- Hunde von Wildschweinkadavern fernhalten
Umgang mit verdächtigem Wildbret
- Fleisch von verdächtigen Tieren ist nicht zum Verzehr geeignet
- Wildbret sowie auffällige Organe und Teile dürfen nicht in Verkehr gebracht werden
- Eine Verwendung als Luder oder zur Fütterung von Hunden oder anderen Tieren ist untersagt
Was ist die Aujeszky’sche Krankheit (AK)?
Die Aujeszky’sche Krankheit (AK), auch Pseudowut genannt, ist eine durch das Suid-Herpesvirus 1 (SHV-1) ausgelöste Infektionskrankheit bei Säugetieren. Hauptwirt und Reservoir des Virus ist das Schwein – sowohl Haus- als auch Wildschweine.
Infizierte Schweine zeigen häufig keine oder nur milden Symptome. Bei anderen Säugetieren wie Hunden, Katzen, Rindern oder Schafen verläuft die Krankheit jedoch immer tödlich. Menschen sind gegen das Aujeszky-Virus resistent, und für Pferde besteht keine direkte Gefahr.
Situation in Deutschland
- Deutschland gilt seit 2003 als frei von AK bei Hausschweinen.
- Regelmäßige stichprobenartige Untersuchungen in Schweinebeständen werden durchgeführt.
- Das Virus kommt weiterhin in Wildschweinpopulationen vor
Übertragung und Gefahr für den Menschen
Das Virus wird vor allem durch direkten Kontakt mit infizierten Tieren, Blut, Sekreten oder kontaminierten Gegenständen übertragen.
Für den Menschen besteht keine Gefahr – auch nicht bei Verzehr des Fleisches.
Trotzdem sind bei der Verarbeitung von Wildschweinfleisch strikte Hygienemaßnahmen erforderlich, da das Virus auf Tiere übertragbar ist.
Wie lange überlebt das Virus?
Das Aujeszky-Virus ist sehr widerstandsfähig und bleibt unter bestimmten Bedingungen lange infektiös:
Umgebung | Überlebensdauer |
Raumtemperatur (25°C) | bis zu 6 Wochen |
Gefrorenes Fleisch | bis zu 36 Tage |
Gepökeltes Fleisch | bis zu 20 Tage |
Kochtemperatur(über 80°C) | Virus wird inaktiviert |
Das Fleisch von infizierten Wildschweinen ist für den menschlichen Verzehr grundsätzlich tauglich, sofern es gründlich erhitzt wird.
Damit keine Infektion bei Haustieren erfolgt, müssen folgende Punkte beachtet werden:
Hygieneregeln für Jäger und Fleischverarbeitung
Fleisch nur unter strikter Einhaltung der Hygieneregeln zerwirken.
Auf offene Wunden bei der Verarbeitung achten (Schutzhandschuhe tragen).
Werkzeuge, Hände und Oberflächen gründlich reinigen und desinfizieren.
Kein rohes oder unzureichend gegartes Fleisch an Hunde oder Katzen verfüttern.
Zubereitung von Wildschweinfleisch
Fleisch auf mindestens 80°C Kerntemperatur erhitzen.
Gefrorenes Fleisch immer vor der Zubereitung gründlich erhitzen, da das Virus durch Einfrieren nicht abgetötet wird.
Rohwürste, wie Mettwurst oder Schinken, sind potenziell infektiös und sollten nicht an Haustiere verfüttert werden.
Symptome bei infizierten Tieren
Während infizierte Wildschweine oft keine Symptome zeigen, führt das Virus bei Hunden und Katzen zu:
Nach einer Inkubationszeit von 2-9 Tagen
Starker Juckreiz (Pseudowut), besonders am Kopf Lippen, Wangen, Augen und Ohren
Unruhe, Aggressivität
Schluckbeschwerden, Speicheln
Bewegungsstörungen, Lähmungen
Tod innerhalb von ein bis drei Tagen
Für Hunde und Katzen gibt eskeine Impfung oder Therapie – die Krankheit endet immer tödlich!
Was müssen Jäger beachten?
Unmittelbaren Kontakt von Jagdhunden mit Wildschweinen vermeiden
Kein rohes Wildbret oder Aufbruch an Hunde verfüttern
Hunde von Streckenplätzen fernhalten
Werkzeuge, Messer und Flächen gründlich reinigen
Damit Ihr Hund sicher bleibt, sollten Sie folgende Vorsichtsmaßnahmen beachten:
1. Beim Spaziergang im Wald
Hunde an der Leine führen und auf den Wegen bleiben.
Kontakt zu Wildschweinen und deren Suhlen vermeiden.
Großen Abstand zu toten Wildschweinen halten – auch wenn der Hund neugierig ist.
Luderplätze und Kirrungen meiden – hier halten sich Wildschweine oft auf.
Freilauf in gefährdeten Gebieten vermeiden, insbesondere in Regionen mit hohem Schwarzwildbestand.
2. Kein Kontakt zu Wildschweinprodukten
Kein rohes Wildschweinfleisch füttern – das Virus überlebt auch in gefrorenem oder gepökeltem Fleisch.
Aufbrechen und Zerwirken von Wildschweinen nur mit Vorsicht durchführen.
Kontakt mit Blut, Speichel und Sekreten von Wildschweinen verhindern.
3. Was tun nach dem Jagdeinsatz oder Waldspaziergang?
Hund gründlich reinigen – Pfoten, Fell und Schnauze nach dem Spaziergang waschen.
Hunde nicht mit in den Bereich nehmen, wo Wild verarbeitet wird.
Bei Krankheitsanzeichen (Juckreiz, Unruhe, Schluckbeschwerden) sofort den Tierarzt aufsuchen.
Besonders gefährdet sind Jagdhunde, die in direkten Kontakt mit Wildschweinen kommen können. Für normale Spaziergängerhunde ist das Risiko einer Infektion gering, solange sie nicht unkontrolliert im Wald herumlaufen.
