In der Gemeinderatssitzung am 25. Oktober 2021 hat die Große Kreisstadt Waghäusel eine neue Hundesteuersatzung beschlossen.
Ab 01.01.2022 kann ein Hund der in Waghäusel wohnhaften Jagdpächter (Jagdpacht in Waghäusel und Ortsteilen) von der Hundesteuer befreit werden.
Hierfür ist ein Antrag auf Freistellung von der Hundesteuer zu stellen sowie entsprechende Nachweise in Kopie vorzulegen. (Anbei die Hundesteueranmeldung, welche auch als Antrag auf Freistellung genutzt werden kann.)

