Am 28. September 2024 führt die Kreisjägervereinigung Bruchsal eine Brauchbarkeits-Prüfung in den Revieren um Bruchsal nach der BrPO des LJV Baden - Württemberg vom 01.04.2024 durch.
Die Zahl der Hunde wird auf 12 Hunde begrenzt.
Zulassungsbedingungen siehe BrPO. Teilnehmer des Hundeführerlehrgangs der Kreisjägervereinigung Bruchsal haben Vorrang. Die Teilnahme erfolgt ohne jede Haftung seitens des Veranstalters und der Revierinhaber. Die Hunde müssen gechipt sein.
Jedes Modul ist separat anzumelden.
Modul 1.1
zum Nachweis der jagdlichen Brauchbarkeit ausschließlich für Nachsuchen im Schalenwildrevier gemäß § 3.1.1 bis § 3.2.2 der BrPO. Die Schweißfährten über 400 m werden mit Wildschweiß am Vortag gespritzt.
Modul 1.2
Ergänzungsprüfung zum Nachweis der jagdlichen Brauchbarkeit in Feld und Wald (nach dem Schuss)
Geeignetes Schleppwild ist vom Führer mitzubringen.
Das Nenngeld ist Reuegeld und wird bei Nichterscheinen nicht zurückerstattet.
Nichtmitglieder einer Unterorganisation des Landesjagdverbands von BW zahlen doppeltes Nenngeld.
Nenngeld: Modul 1.1 - 100,00 €
Modul 1.2 - 50,00 €
Das Nenngeld ist auf das Konto zu überweisen:
Kreisjägervereinigung Bruchsal
Sparkasse Kraichgau
IBAN: DE 70 6635 0036 0000 7086 04
Vor Beginn der Prüfung sind dem Prüfungsleiter folgende Unterlagen vorzulegen:
1. Original Ahnentafel oder Herkunftsnachweis
2. Gültige Tollwutschutzimpfung (mind.4 Wochen, max. 12 Monate zurückliegend)
3. Gültiger deutscher Jagdschein
Nennung schriftlich mit vollständig ausgefülltem Formblatt gem. BrPO, sowie Kopie des Überweisungsträgers an:
Wolfgang Kuch, Schanzenstraße 42, 68753 Waghäusel, Mobil: 0176 / 25341043,
Email: wolfgang.kuch@kabelbw.de
Nähere Einzelheiten werden nach der Nennung rechtzeitig bekannt gegeben.
Meldeschluss: 31. August 2024