Das TCH bildet im Auftrag des Ministeriums für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg (MLR) Kadaver-Suchteams für Einsätze zur Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) aus. Weitere Informationen: asp.tcrh.de
Zur Qualifikation eines Teams (Hundeführer und Hund ist der Besuch einer Sichtungsveranstaltung, eines Lehrgangs (3 Wochenendveranstaltungen jeweils Samstag-Sonntag mit insgesamt 6 Tagen sowie einer Einsatzüberprüfung mit 1 Tag oder einem 7tägigen Lehrgang Sonntag bis Sonntag erforderlich). Weiterhin werden Online-Schulungen durchgeführt. Die kompletten Angebote werden mehrfach pro Jahr angeboten / umgesetzt. Erwartet wird die Bereitschaft, erlerntes in Form von regelmäßigen Übungen zwischen den Ausbildungsabschnitten weiter fortzuführen. Die Anleitungen hierzu erfolgen am Ende jeder Veranstaltung zur Vorbereitung der nächsten. Im Bereich der Human-Ausbildung erfolgt die Unterstützung durch Videoseminare und ein E-Learning-system.
Die Sichtungs-, Ausbildungs- und Trainingsveranstaltungen finden in Baden-Württemberg, Mosbach, im Training Center Retten und Helfen statt. Die Termine werden gesondert veröffentlicht und die Teilnahmemöglichkeiten direkt zwischen
TCRH und dem Anmeldenden abgestimmt.
Die Ausbildung wird komplett bezahlt: Beinhaltet sind eine Pauschale für Fahrtkilometer für die An- und Abfahrt vom Heimatort nach Mosbach und zurück bzw. an die Außentrainingsflächen, die Unterkunft, Verpflegung sowie die eigentlichen Ausbildungskosten (Referenten, Trainer, Unterrichtsmaterial).
Beinhaltet ist die Geruchs-Differenzierungs-Ausbildung für den Hund sowie die Ausbildung des Hundeführers. Im Rahmen der Ausbildungen und Trainings werden Ausbildungsmittel verliehen, diese verbleiben im Eigentum des TCRH und müssen nach Abschluss wieder an das TCRH zurückgegeben werden.
Teilnahmebedingungen:
- Es besteht kein Rechtsanspruch auf eine Teilnahme an Ausbildung, Training oder Einsätzen des TCRH.
- Die Zuteilung auf einzelne Lehrgangs- / Ausbildungstermine wird nach Verfügbarkeit durch das TCRH vorgenommen.
- Kadaver-Suchteams, die an der Ausbildung teilnehmen, müssen sich verpflichten an ASP-Einsatzübungen sowie ASP-Einsatzen in Baden-Württemberg unter der Leitung des TCRH sowie berechtigten Dritten teilzunehmen. Für die Einsätze wird eine gesonderte Aufwandsentschädigung bezahlt, die Teilnehmer sind durch das TCRH zusätzlich unfall- und haftpflichtversichert.
- Mitarbeiter von Hausschweinhaltungen oder deren Familienmitglieder können an Ausbildungen, Trainings und Einsätzen von ASP-Kadaver-Suchteams nicht teilnehmen.
- Der Anmeldende bestätigt, dass mitgeführte Hunde über eine 5-fach-Schutzimpfung verfügen und haftpflicht-
- versichert sind.
- Der Anmeldende verpflichtet sich, keine Foto- oder Filmaufnahmen der Ausbildungen, Trainings, Übungen oder Einsätze ohne Genehmigung des TCRH zu veröffentlichen. Im Rahmen der Ausbildungen, Trainings, Übungen oder Einsätze werden gegebenenfalls Bild-/Video-/Tonaufzeichnungen angefertigt. Der Anmeldende willigt mit
- gesonderter crklarung ein, dass das Iern diese Autnahmen mit oder ohne Nennung des Namens verwenden
- kann. Der Erhalt dieser Erklärung sowie deren gesonderte Unterzeichnung wird hiermit bestätigt.
- Der Erhalt der Erklärung zur Verarbeitung der persönlichen Daten sowie derer des Hundes sowie deren gesonderte Unterzeichnung wird hiermit bestätigt.
- während der Ausbildungen und Trainings gilt die Hausordnung sowie das Pandemiekonzept wie auch die Hygienevorschriften des TCRH. Diese sind unter www.tcrh.de/service/download-bereich/ zu finden.