Ausschreibung Brauchbarkeitsprüfung

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Am  24. September 2022 führt die Kreis - Jägervereinigung Bruchsal eine Brauchbarkeits-Prüfung in den Revieren um Bruchsal nach der BrPO des LJV Baden - Württemberg vom 01.04.2017  aus.

Die Zahl der Hunde wird auf 10 Hunde begrenzt.

Zulassungsbedingungen siehe BrPO. Teilnehmer des Brauchbarkeits-Hundeführerlehrgangs der Kreisjägervereinigung Bruchsal haben Vorrang. Die Teilnahme erfolgt ohne jede Haftung seitens des Veranstalters und der Revierinhaber. Die Hunde müssen gechipt sein. Jedes Modul ist separat anzumelden.

 

Folgende Prüfungen werden durchgeführt:

Modul 1.1

zum Nachweis der jagdlichen Brauchbarkeit ausschließlich für Nachsuchen im Schalenwildrevier gemäß § 3.1.1 bis § 3.2.2 der BrPO. Die Schweißfährten über 400 m werden mit Wildschweiß am Vortag gespritzt.

Modul 1.2

Ergänzungsprüfung zum Nachweis der jagdlichen Brauchbarkeit in Feld und Wald (nach dem Schuss)

Geeignetes Schleppwild ist vom Führer mitzubringen.

 

Das Nenngeld ist Reuegeld und wird bei Nichterscheinen nicht zurückerstattet.

Nichtmitglieder einer Unterorganisation des Landesjagdverbands von BW zahlen doppeltes Nenngeld.

Nenngeld:                  100,00 € für die Prüfung 1.1  zusätzlich  20,00 € für die Zusatzprüfung 1.2

 

Das Nenngeld ist auf das Konto:

Kreisjägervereinigung Bruchsal

Sparkasse Kraichgau

IBAN: DE 70 6635 0036 0000 7086 04 zu überweisen.

 

Vor Beginn der Prüfung sind dem Prüfungsleiter folgende Unterlagen vorzulegen:

  1. Original Ahnentafel oder Herkunftsnachweis
  2. Gültige Tollwutschutzimpfung
  3. Gültiger Jagdschein

 

Anmeldung nur mit vollständig ausgefülltem Formblatt gem. BrPO, sowie Kopie des Überweisungsträgers an:

Wolfgang Kuch, Schanzenstraße 42, 68753 Waghäusel, Mobil: 0176 / 25341043,
Email: wolfgang.kuch(at)kabelbw.de

Nähere Einzelheiten werden nach der Nennung rechtzeitig bekannt gegeben.

 

Meldeschluss: 30. Juli 2022
Sollten mehr Meldungen eingehen gilt die Reihenfolge der eingegangenen Anmeldung.                                Es sind die geltenden Covid Verordnungen ein zu halten.